Allgemeine Geschäftsbedingungen der 010012 Telecom GmbH
1. Geltungsbereich
- 1.1. Die 010012 Telecom GmbH (nachfolgend "010012"), Düsseldorf, bietet bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-by-Call-Dienste an. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bestandteil dieser AGB ist sowohl der Allgemeine Teil als auch – sofern vorhanden – die den jeweiligen Dienstleistungen zugeordneten Besonderen Nutzungsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung können auf der Internetseite der 010012 unter www.010012.com sowie in den Geschäftstellen der 010012 eingesehen werden.
- 1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die 010012 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- 1.3. Die 010012 hat das Recht, die Bestimmungen nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten jederzeit zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- 1.4. Voraussetzung der Diensterbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, bzw. über einen Mobilfunkanschluss verfügt.
- 1.5. Der Weiterverkauf von Leistungen der 010012 durch den Kunden bzw. Dritte ohne Zustimmung von 010012 ist unzulässig. Entsteht 010012 durch den Weiterverkauf von Leistungen ohne Zustimmung ein Schaden, ist dieser vollumfänglich und auf erstes Anfordern durch den Kunden bzw. Dritten an 010012 zu ersetzen.
2. Call-by-Call-Angebot
- 2.1. Die 010012 bietet den Kunden (Anschlussinhabern) die Vermittlung zu Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Telekom Deutschland GmbH oder der 010012 mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
- 2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer "010012" vorwählt und die 010012 die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.
- 2.3. Die Entgelte für den Call-by-Call-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste ist in den Geschäftsstellen der 010012 und auf der Internetseite der 010012 unter www.010012.com einzusehen. Der Kunde hat die Entgelte für alle Verbindungen von seinem Telefonanschluss zu zahlen, die er in zurechenbarer Weise geführt, veranlasst oder ermöglicht hat.
3. Auskunftsdienste
- 3.1. Die 010012 bietet bundesweit unter den jeweils gesondert bekannt gegebenen Rufnummern (bspw. im Amtsblatt der Bundesnetzagentur) einen Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst an. Die 010012 bietet die Auskunftsdienstleistung für jeden Einzelfall durch Wahl der jeweils bekannt gegebenen Diensterufnummer an. Der Vertrag zwischen der 010012 und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Diensterufnummer anwählt (Angebot) und die 010012 die Verbindung erfolgreich herstellt (Annahme). Das Vertragsverhältnis gilt jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich einer eventuellen Weiterverbindung und endet hiernach.
- 3.2. Eine erfolgreiche Verbindung oder Weitervermittlung ist nur möglich, soweit der Teilnehmernetzbetreiber, der dem Kunden den Teilnehmeranschluss bereitstellt (z.B. Telekom Deutschland GmbH), die Durchschaltung der Verbindung zur Diensterufnummer der 010012 unterstützt.
- 3.3. Die 010012 bietet den Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst bundesweit innerhalb des Festnetzes an. Der Dienst gewährt Auskünfte zu nationalen Telefonanschlüssen. Inhalt der Auskunft kann je nach Anfrage des Kunden insbesondere sein:
- Rufnummern von Telefonanschlüssen des nationalen Festnetzes und Anschlüssen des ISDN und Weitervermittlung
- Service- / Mehrwertdienste und Weitervermittlung
- Rufnummern von Mobilfunkteilnehmern und Weitervermittlung
- Rufnummern und Standorte der anrufbaren öffentlichen Telefonzellen
- Adressen von Telefonanschlüssen
- Mitbenutzer der jeweiligen Anschlüsse
- Art der Anschlüsse
- Ortskennzahlen
- Branche / Beruf des Anschlussinhabers
- Telefaxnutzung von Anschlüssen
- Verbindungsnetzbetreiber - Vorwahlen
- 3.4. Die Auskünfte können jeweils nur insoweit erteilt werden, wie die Informationen der 010012 zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung in Kundenverzeichnisse der jeweiligen Telekommunikationsanbieter beantragt hat. Für die Richtigkeit dieser Angaben und Auskünfte trifft die 010012dementsprechend keine Haftung. Ansprüche auf Schadenersatz in Bezug auf die Angaben und Auskünfte sind somit ausgeschlossen.
- 3.5. Die Nutzung der Dienste der 010012 durch Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit der 010012 nicht zulässig.
- 3.6. Auf Wunsch wird der Anrufer zu Telefonanschlüssen des nationalen Festnetzes weitervermittelt. Die 010012kann auch eine Weitervermittlung in die nationalen Mobilfunknetze anbieten. Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Verbindungsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 99,5% auf. Der Kunde kann hierbei systembedingt bestimmte Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses oder Anschlusses des ISDN (z. B. Tarifinformation, Übermittlung von Zählimpulsen, Rückruf bei Besetzt) nicht nutzen.
Der Erfolg der Weitervermittlung ist von der Erreichbarkeit des Zielteilnehmers abhängig. Dieser Erfolg setzt auch voraus, dass eine entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem entsprechenden Teilnehmernetzbetreiber, wie z. B. der Telekom Deutschland GmbH, besteht.
Für die Weitervermittlung wird das in Ziff. 3.7. bestimmte Entgelt berechnet.
- 3.7. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur oder auf andere geeignete Weise veröffentlicht wurde, oder wie sie dem Kunden durch eine kostenlose Tarifansage vor dem Aufbau der Verbindung (bzw. der Weitervermittlung) bekannt gegeben wurden. Der Kunde hat hierbei jede Nutzung seines Telefonanschlusses zu vergüten, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
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Für jede erfolgreiche Anwahl von 010012 fällt einmalig der durch die Preisliste bestimmte Verbindungspreis an. Zusätzlich entstehen pro Minute angefangener Verbindungszeit Kosten in Höhe des Minutenpreises. Für die Weitervermittlung von Gesprächen gilt der für die Weitervermittlung angegebene Preis.
4. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug
- 4.1. Die Verbindungsentgelte werden nach den gültigen Tarifen von 010012 berechnet, die auf der Internetseite der 010012 (www.010012.com) veröffentlicht werden oder dem Kunden durch eine kostenlose Tarifansage mitgeteilt werden, und werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, z. B. der Telekom Deutschland GmbH, in Rechnung gestellt. Angaben über die Höhe des Entgelts im Rahmen einer automatischen entgeltfreien Tarifansage zu Beginn der Verbindung gehen bei Abweichungen von der Preisliste vor. Mit der Fortführung der Verbindung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dem angesagten Tarif, unabhängig von der tatsächlichen Wahrnehmung der Tarifansage durch den Kunden.
- 4.2. Der Kunde (Anschlussinhaber) ist zur Zahlung der Verbindungs- und Dienstleistungsentgelte verpflichtet. Der Kunde ist für jede Nutzung seines Telefonanschlusses entgeltpflichtig, sofern er diese zu vertreten hat. Das schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung Dritter entstehen, hat der Kunde zu entrichten, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu ergreifen.
- 4.3. Eine vom Kunden dem jeweiligen Teilnehmernetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung gilt auch für die Forderungen der 010012 aus den vorgenannten Diensten, so dass der Teilnehmernetzbetreiber auch diese Forderung mit einziehen kann, sofern er diese Dienstleistung anbietet. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall vom Teilnehmernetzbetreiber ca. 10 Tage nach Zugang der Rechnung eingezogen. Die Begleichung gegenüber dem Teilnehmernetzbetreiber hat gegenüber der 010012 befreiende Wirkung. Wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, hat er die hierdurch verursachten Kosten zu tragen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 15 Euro pro zurück gegebener Lastschrift zu zahlen. Nach erfolglosem Forderungseinzug des Rechnungsstellers übermittelt dieser zum Zwecke der Durchsetzung der Forderung gegenüber dem Kunden die erforderlichen bestands- und Verbindungsdaten an 010012, die dann das Mahn- und Inkassoverfahren einleitet.
- 4.4. Für Dienstleistungen, bei denen 010012 in Vorleistung tritt (Postpaid-Dienstleistungen), erfolgt die Rechnungsstellung über den Teilnehmernetzbetreiber / Mobilfunkanbieter des Kunden oder durch 010012 selbst.
- 4.5. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugs-Eintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt 010012 vorbehalten.
- 4.6. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. Einwendungen können entweder schriftlich bei der auf der Rechnung angegeben Adresse oder mündlich bei der auf der Rechnung abgedruckten kostenfreien Servicerufnummer der 010012 erhoben werden. Einwendungen gegen Abbuchungen (Verbrauch) von Entgelten von seinem Benutzerkonto kann der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen geltend machen. Eine Unterlassung der Einwendung innerhalb der jeweiligen Frist gilt als Genehmigung der Rechnung.
- 4.7. Zusätzlich sind 010012 sowie der Rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem Rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt. Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
- 4.8. Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden auch die Verbindungen über die 010012 in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
- 4.9. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von 010012 auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Leistungsstörungen
- 5.1. Die 010012 ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
- 5.2. Im Falle höherer Gewalt wird die 010012 in jedem Falle von ihrer Leistungspflicht befreit.
6. Haftung
- 6.1. 010012 haftet für Vermögensschäden des Kunden bis zu einem Betrag von höchstens Euro 12.500 je Nutzer und schadenverursachendes Ereignis; gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf Euro 10.000.000,00 je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
- 6.2. Für andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen) haftet die 010012 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit 010012 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich (also aufgrund leichter oder einfacher Fahrlässigkeit), ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
- 6.3. Die gesetzliche Haftung der 010012 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- 6.4. 010012 haftet nicht für Schäden des Kunden die auf Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der AGB, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziff. 10) beruhen.
- 6.5. Soweit die Haftung der 010012 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der 010012.
7. Datenschutz
- 7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
- 7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).
- 7.3. Die Verkehrsdaten des Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung vollständig gespeichert, sofern nicht der Kunde die um drei Ziffern gekürzte Speicherung innerhalb dieses Zeitraums oder die sofortige Löschung mit Rechnungsversand schriftlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber oder der 010012 beantragt hat.
- 7.4. Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem Rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen über die 010012-Einwahlnummern bekannt gegeben.
- 7.5. Die 010012 wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
- 7.6. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 8.1. Der Kunde darf die Verbindungen zur 010012 nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der 010012 angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen AGB widersprechen. Der Kunde teilt 010012 jede Veränderung solcher Daten mit, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Veränderung des Telefonanschlusses und der Anschlussnummer, sowie Name, Adresse und Bankverbindung. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, trägt er die Kosten für die Ermittlung der Daten, soweit diese zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
- 8.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der 010012 zur Verfügung gestellten Netzes führen können. Er wird insbesondere keine technischen Einrichtungen nutzen, die zu einer automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten der 010012 führen sollen. Der Kunde wird die Dienstleistung nicht in einer Weise nutzen, die für die Bereitstellung der Dienstleistung an andere Kunden der 010012 abträglich ist oder die Sicherheit eines anderen Telekommunikationsnetzes beeinträchtigt. 010012 behält sich vor, den Anschluss des Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen der 010012 zu sperren, und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen, sofern010012 eine Weiterführung des Vertrags aufgrund der Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer nicht zumutbar ist. Für jede Kündigung aus diesem Grund und eine damit verbundene Sperrung des Kunden berechnet 010012 einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 100 EUR. Ein eventuell noch vorhandenes Prepaid Guthaben wird hierauf angerechnet. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass 010012 ein niedrigerer Schaden entstanden ist.010012 ist berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist auch dann fällig, wenn die Pflichtverletzung durch einen Dritten erfolgt ist und sie dem Kunden zuzurechnen ist.
Der Kunde trifft die erforderlichen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zur Missbrauchsvorbeugung bei der Nutzung der Dienstleistungen und ist insoweit für einen Missbrauch ausschließlich allein verantwortlich.
- 8.3. Der Widerverkauf der Leistungen der 010012 ohne die Zustimmung der 010012 ist unzulässig.
9. Schlussbestimmungen
- 9.1. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.
- 9.2. Zwischen dem Kunden und der 010012 kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
- 9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
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Die meisten Antworten finden Sie unter den häufig gestellten Fragen (FAQ).
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